M.I.T. ist eine Incoming-Agentur mit Sitz in Italien für Reiseleistungen in Italien und bietet Reiseunternehmen (im folgenden Reiseveranstalter genannt) diese Leistungen zur Erstellung eines eigenen Angebotes für von diesen veranstalteten Gruppenreisen an. Als Gruppe gelten 18 oder mehr zahlende Gäste. Für sämtliche Leistungen gelten nachfolgende Buchungsbedingungen.
I. Abschluss des Vertrages und vertragliche Leistungen Soweit die von M.I.T. dem Veranstalter unterbreiteten Angebote akzeptiert werden, erfolgt eine Buchungsbestätigung von M.I.T. über die angebotenen und gewünschten Reiseleistungen. Die Angebote stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung durch den Veranstalter. Erst mit der von M.I.T. schriftlich erteilten Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zwischen M.I.T. und dem Veranstalter der Gruppenreise über die gebuchten Leistungen zustande. Vertragliche Beziehungen zwischen den einzelnen Kunden des Veranstalters und M.I.T. werden nicht begründet. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von M.I.T. Soweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung nicht erfolgt, sind Wünsche aus der Buchungskorrespondenz nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
II. Bezahlung des Reisepreises/ Zurückbehaltungsrecht Außer anders vereinbart ist 30 Tage vor den gebuchten Reiseleistungen eine Anzahlung in Höhe von 10 % aus dem vertraglich vereinbarten Gesamtpreis auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto von M.I.T. zur Zahlung fällig. Der Rest-Reisepreis in Höhe von 90 % ist bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt auf das genannte Konto von M.I.T. zur Zahlung fällig. Für den Fall des nicht rechtzeitigen Zahlungseinganges vor Reiseantritt ist die Erbringung der gebuchten Leistungen nicht gewährleistet. M.I.T. steht insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zu, das von M.I.T. jederzeit ausgeübt werden kann bis der Reisepreis vollständig bezahlt ist.
III. Rücktritt Ein Rücktritt von den gebuchten Reiseleistungen ist jederzeit - soweit die Mindestteilnehmerzahl nicht unterschritten wird, auch teilweise - möglich. Bis 30 Tage vor Reiseantritt ist der Rücktritt kostenlos. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Bei einem Rücktritt ab 29 Tage vor Reiseantritt von den gebuchten Leistungen folgende Entschädigungen zu leisten 29. - 14. Tag vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis Reiseantritt 50 % des Reisepreises
Auch ein Teilrücktritt hinsichtlich bestimmter Leistungen oder hinsichtlich einzelner Personen ist möglich. Die Entschädigung errechnet sich in diesen Fällen aus dem auf den abgesagten Teil entfallenen Reisepreis. Soweit durch einen Teilrücktritt jedoch die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird, kann nur insgesamt von der Reise zurückgetreten werden. Bei Nichtantritt der Reise ist auf jeden Fall der gesamte Reisepreis zu entrichten.
IV. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Soweit die Reise angetreten wird, aber die gebuchten Leistungen nicht vollständig in Anspruch genommen werden, bleibt der volle Anspruch von M.I.T. erhalten. M.I.T. wird sich jedoch bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme dieser Leistungen zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an M.I.T. erstattet werden, wird M.I.T. diese an den Veranstalter erstatten. Für Änderungen, die nicht von M.I.T. abhängen, kann M.I.T. nicht verantwortlich gemacht werden. Auf alle Fälle verpflichtet sich M.I.T. die bestmögliche alternative Lösung zu finden.
V. Mindestteilnehmerzahl Die Mindestteilnehmerzahl für alle angebotenen Reisen beträgt 18 Personen, soweit im Angebot und in der Buchungsbestätigung nicht eine andere Mindestteilnehmerzahl ausdrücklich genannt ist. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl wird der Preisberechnung die Anzahl der Mindestteilnehmer zugrunde gelegt, soweit ein Rücktritt von der Reise nicht erfolgt ist.
VI. Freiplätze Die Kosten für Gruppenreisen sehen einen Freiplatz für den Busfahrer oder Reiseleiter ab 18 zahlender Gäste im Einzelzimmer vor, der zweite Freiplatz wird ab 40 zahlender Gäste im Doppelzimmer zuerkannt. Diese Regelung gilt nur für Katalogreisen. Andernfalls gilt die Vereinbarung, die beim Angebot festgesetzt wird.
VII. Reiseleitung Für die Betreuung der Reise durch Reiseleiter ist der Veranstalter selbst verantwortlich, soweit nach der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich Reiseleiter von M.I.T. für die gesamte Reise oder für einzelne Reiseteile zur Verfügung stehen. Soweit eine „Reiseleitung für die ganze Reise“ ausgeschrieben ist, handelt es sich um professionelle Reiseleiter, die sowohl kunsthistorische Auskünfte wie auch Informationen über Sitten und Gebräuche in der Region erteilen können.
VIII. Gewährleistung - Abhilfe Weisen die Reiseleitungen aus Sicht des Veranstalters Mängel auf, so sind diese unverzüglich M.I.T. mitzuteilen, damit die Mängel geprüft und gegebenenfalls Abhilfe geschaffen werden kann. Soweit die gebuchten Leistungen auch eine Reiseleitung beinhalten, können die Mängel auch der Reiseleitung mitgeteilt und angezeigt werden.
IX. Haftung Der Veranstalter trägt als Reiseveranstalter die Garantiehaftung gegenüber den Reiseteilnehmern. M.I.T. haftet ausschließlich soweit ein Verschulden von M.I.T. oder seiner Leistungsträger vorliegt. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von M.I.T. herbeigeführt worden ist beziehungsweise von M.I.T. allein wegen eines Verschuldens ines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen des auf den betroffenen Reiseteilnehmer entfallenen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
X. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen Für die Information und die Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Pass-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Visabestimmungen durch die von dem Veranstalter gebuchten Reiseteilnehmer ist der Veranstalter verantwortlich.
XI. Gerichtsstand Der Gerichtsstand von M.I.T. ist Trento.
XII. Unwirksamkeit einer Reisebedingung Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam beziehungsweise unzulässig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
XIII. Kilometerangaben Alle Angaben zu den Entfernungen sind auf einer ungefähren Basis berechnet. Michelangelo kann nicht für falsche Berechnungen zur Rechenschaft gezogen werden.
XIV. Vertragspartner Vertragspartner für die bei M.I.T. gebuchten Reiseleistungen ist: Michelangelo International Travel s.r.l. Agenzia Viaggi Risatti Tours Località San Tomaso 3/A · I - 38066 Riva del Garda Tel. 0039 0464 571111 · Fax 0039 0464 520417
Stand: Juni 2011 |